3. Was zahlt die Krankenkasse beim Zahnersatz?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt beim Zahnersatz nicht einen prozentualen Anteil der tatsächlichen Kosten, sondern zahlt einen sogenannten Festzuschuss. Dieser Zuschuss ist unabhängig davon, für welche Versorgung Sie sich entscheiden.
So funktioniert das Festzuschuss-System
Für jeden Befund (z.B. fehlender Backenzahn) ist eine Regelversorgung definiert – die günstigste zweckmäßige Lösung. Der Festzuschuss beträgt 60% dieser Regelversorgung. Wählen Sie eine hochwertigere Versorgung, bleibt der Zuschuss gleich – die Mehrkosten tragen Sie selbst.
Bonusheft: Bis zu 75% Zuschuss
Mit einem gepflegten Bonusheft erhöht sich der Festzuschuss deutlich. Das Bonusheft dokumentiert Ihre regelmäßigen Zahnarztbesuche.
- Ohne Bonusheft: 60% der Regelversorgung
- Mit 5 Jahren Bonusheft: 70% der Regelversorgung
- Mit 10 Jahren Bonusheft: 75% der Regelversorgung
Härtefallregelung: Doppelter Zuschuss
Versicherte mit geringem Einkommen können die Härtefallregelung beantragen. Die Einkommensgrenze liegt 2024 bei etwa 1.358 Euro brutto monatlich für Alleinstehende. Bei Härtefall verdoppelt sich der Festzuschuss – die Regelversorgung ist dann komplett kostenfrei.
Für Rentner ist die Härtefallregelung besonders relevant: Wer ausschließlich Rente bezieht, liegt häufig unter der Einkommensgrenze. Auch Grundsicherungsempfänger haben automatisch Anspruch. Stellen Sie den Antrag vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse — der doppelte Festzuschuss kann bei einer Prothese mehrere hundert Euro ausmachen.
Wichtig: Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn
Bevor Ihr Zahnarzt mit der Behandlung beginnt, erstellt er einen Heil- und Kostenplan. Diesen reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse prüft den Plan und teilt Ihnen den genauen Festzuschuss mit. Beginnen Sie die Behandlung nicht, bevor die Genehmigung vorliegt.